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Gebühren

Die Benutzung der Bücherei ist unentgeltlich.

Bibliotheksausweise
Erwachsene (einmalig) 2,50 €
Kinder und Jugendliche (einmalig) 1 €
Ersatzausweis 2,50 €

Verlust und Beschädigung von Medien
entsprechen dem Wert; ferner die Versäumnis- und Einzugsgebühren

Fotokopien
pro Blatt A4 0,10 €
pro Blatt A3 0,20 € in schwarz/weiß und
pro Blatt A4 0,20 €
pro Blatt A3 0,40 € in bunt

Versäumnisgebühren
1. Woche: 0,25 € pro Medium
2. Woche: 1,50 € pauschal
3. Woche: 3 € pauschal

Benutzungsordnung

Dies ist eine Zusammenfassung der Benutzungsordnung. Die vollständige Benutzungsordnung können Sie in den Räumen der Stadtbücherei einsehen, bzw. mitnehmen.

  • Die Anmeldung erfolgt nur persönlich.
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahren bedürfen der schriftlichen Bestätigung der Erziehungsberechtigten auf der Anmeldebestätigung.
  • Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei.
  • Die entliehenen Medien sind mit Sorgfalt zu behandeln. Schriftliche Anmerkungen und Unterstreichungen von Textpassagen sind zu unterlassen.
  • Der Benutzer haftet für evtl. Schäden an den von ihm entliehenen Medien.
  • Bücher und Spiele sind in der Regel 4 Wochen und in unbegrenzter Zahl ausleihbar.
  • Die Verlängerung der Ausleihfrist ist 2 Mal möglich, sie kann auch per E-Mail erfolgen.
  • Zeitschriften, CDs, DVDs sowie Jahreszeitenbücher sind in der Regel 14 Tage ausleihbar. Auch hier sind Verlängerungen der Ausleihfrist möglich, wenn keine Vormerkungen vorliegen.
  • Die Leser werden informiert, wenn ihre vorgemerkten Medien bereitstehen.
  • Medien, die nicht im Bestand der Stadtbücherei vorhanden sind, können im Fernleihverkehr beschafft werden.
  • Benutzer, die gegen die Benutzungsordnung verstoßen, können zeitweise oder dauernd von der Benutzung ausgeschlossen werden.
  • Ich bin damit einverstanden, dass ich bei Publikumsaufnahmen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen der Bücherei evtl. mit abgelichtet werde und auf Fotos, die auf der Bücherei-Homepage eingestellt werden, evtl. erkennbar bin. Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, geben Sie bitte Bescheid.